Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Disc Direct Computer Handels AG,
nachfolgend
Firma Disc Direct genannt.
Stand Februar 2010
I. Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Sämtliche Verträge über jetzige und zukünftige Lieferungen
und Leistungen der Firma Disc Direct an ihre gewerblichen Kunden (Unternehmer)
- nachfolgend Besteller - liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) der Firma Disc Direct zugrunde. Allgemeinen Vertrags- und Einkaufsbedingungen
des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen; diese haben auch im Falle
einer Lieferung keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluß, Preise
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge
werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Disc
Direct oder die Auslieferung der bestellten Ware zu den nachstehenden
Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen
oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Firma Disc Direct.
2.2 Angaben in Katalogen, Prospekten,
Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen
der Firma Disc Direct sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich
vereinbart werden.
§ 3 Lieferung, Nichtverfügbarkeit
der Leistung
3.1 Dem Besteller übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als
Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
zugesichert wurden.
3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, infolge veränderter
behördlicher Genehmigungs- oder Gesetzeslage, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfen, Materialbeschaffungsproblemen oder ähnlichem sind
von der Firma Disc Direct - auch wenn sie bei Zulieferern eintreten- selbst
bei verbindlich vereinbartem Liefertermin nicht zu vertreten. In diesem Falle
verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum um den zur Beseitigung des
Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.
3.3 Die Firma Disc Direct hat das Recht, sich im Falle der Nichtverfügbarkeit
der bestellten Ware von dem Vertrag zu lösen, sofern sie den Besteller
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und die
Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich erstattet.
3.4 Die Firma Disc Direct ist zu Teillieferungen berechtigt, sie sind vom Besteller
anzunehmen.
§ 4 Erfüllungsort/Versand/Gefahrenübergang
4.1 Erfüllungsort für Disc Direct ist der Geschäftssitz
in Karlsbad-Ittersbach.
4.2 Eine auf Wunsch des Kunden vorzunehmende Versendung der Ware erfolgt ab
Lager Firma Disc Direct in Karlsbad-Ittersbach oder einem anderen von dieser
zu bestimmenden Ort.
4.3 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Versendung der Ware
geht in allen Fällen auf den Besteller über, sobald der Liefergegenstand
die Lager- oder Geschäftsräume der Firma Disc Direct oder den von
ihr zu bestimmenden Ort gem. § 4.2 verläßt; dies gilt auch
bei Lieferungen frei Haus oder bei eigener Vornahme des Versands.
4.4 Transportschäden müssen der Firma Disc Direct innerhalb von 24
Stunden nach Ablieferung beim Besteller von diesem angezeigt werden.
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen
sofort gegen Übernahme der gelieferten Ware bar zu leisten.
5.2 Die Firma Disc Direct ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks
in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur
erfüllungshalber.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Besteller.
Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung
des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma Disc
Direct keine Gewähr.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma Disc Direct berechtigt,
mindestens Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.4 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen
der Firma Disc Direct gegenüber dem Besteller aus der gesamten Geschäftsbeziehung
sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung
und bei Zahlungseinstellung des Bestellers.
5.5 Steht der Firma Disc Direct ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung
eines Kaufvertrages z.B. wegen Nichtabnahme der Ware zu, so kann sie pauschal
30% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern,
sofern der Besteller nicht einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung
eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen
unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und aller sonstigen Forderungen der Firma Disc Direct gegen den Besteller
aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder
Wechsel mit deren endgültiger Einlösung) Eigentum der Firma
Disc Direct.
6.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die
Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen
oder Zugriffe Dritter hierauf, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen
sind der Firma Disc Direct unverzüglich unter Übergabe aller für
eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen.
6.3 Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung
der Ware entstehenden Forderungen an die Firma Disc Direct ab. Der Besteller
ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der
Firma Disc Direct hat der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekanntzugeben. Die Firma Disc Direct ist berechtigt, die Abtretung
gegenüber dem Schuldner des Bestellers offenzulegen.
6.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der Firma Disc Direct gelieferten
Ware durch den Besteller erfolgt für die Firma Disc Direct. Die Firma
Disc Direct erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder
Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung
der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die Firma Disc Direct
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartenden Zahlungseinstellung
des Bestellers ist die Firma Disc Direct berechtigt, die sich noch im
Besitz des Bestellers befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Besteller
hat den
zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigten Mitarbeiter der Firma Disc
Direct Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit
auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
6.6 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Bestellers freigegeben,
wenn der Sicherungswert die zu besichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7.1 Soweit Programme Lieferbestandteil
sind, erwirbt der Besteller hieran ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts sowie
das Anfertigen einer Sicherheitskopie richten sich im Einzelfall nach den
gesetzlichen Bestimmungen bzw. denen des Vorlieferanten, die regelmäßig
den Produkten beigepackt sind.
7.2 Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren
und im Falle des Wiederverkaufes die Nutzungsbeschränkung an seine Kunden
wirksam weitergeben. Die Nutzung im Netz ist nur aufgrund einer ausdrücklichen
dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.
8.1 Gewährleistungsansprüche gegenüber der Firma Disc Direct
sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang
der Ware am Bestimmungsort, jedenfalls aber vor einer Verarbeitung oder Einbau,
schriftlich angezeigt wird. Es genügt die Benachrichtigung per
Telefax oder E-mail.
8.2 Wird ein Mangel der Ware oder der Leistung zurecht gerügt, so ist
die Firma Disc Direct zur Nacherfüllung auf ihre Kosten berechtigt. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Besteller das Recht zur Minderung
oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Keine Gewährleistung erfolgt, wenn der Mangel auf unsachgemäße
Behandlung, Veränderung oder Überbeanspruchung durch den Besteller
oder Dritte aufgetreten ist oder die Ware auf Vorgaben des Kunden erstellt
wurde und der Mangel auf diese Vorgaben zurückzuführen
ist.
8.4 Von der Gewährleistung sind auch Waren ausgeschlossen, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen, wie etwa Toner, Tintenpatronen, CD
und DVD Rohlinge etc.
8.5 Im Falle einer berechtigten Rückgabe der Ware behält sich die
Firma Disc Direct vor, einen Abschlag auf den Kaufpreis wegen erfolgter Nutzung
durch den Besteller oder Abnutzung zu erheben. Gleiches gilt, wenn die Ware
nicht vollständig original verpackt und mit allem Zubehör zurückgegeben
wird.
8.6 Sollte der Hersteller eine freiwillige Garantie hinsichtlich
des Liefergegenstandes abgegeben haben, so sind Ansprüche aus dieser Garantie ausschließlich
an diesen zu stellen.
9.1 Geöffnete Software kann nicht zurückgegeben
werden.
9.2 Einsendungen an die Firma Disc Direct, die keinen Gewährleistungsfall
darstellen, sind frei Haus vorzunehmen.
9.3 Im Falle einer unberechtigten oder unvollständigen Rücksendung
trägt der Besteller die Kosten, insbesondere Versandkosten, Testgebühren
oder Vervollständigungskosten, mindestens jedoch 50 €.
9.4 Rücksendungen ohne RMA-Nummer oder mit einer RMA-Nummer deren Vergabedatum älter
als 14 Tage ist werden kostenpflichtig, mit mindestens 50 € Bearbeitungsgebühr,
zurückgeschickt.
9.5 Erhält der Besteller auf die Rücksendung, die keinen Gewährleistungsfall
darstellt, eine Gutschrift, so ist auf den Warenwert ein Abzug von 15%, mindestens
aber von 50 € vereinbart.
10.1 Soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit verletzt sind, haftet
die Firma Disc Direct nur für grobes Verschulden oder Vorsatz auch seiner
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.2 Eine Haftung für entfernte Schäden (Mangelfolgeschäden)
wird ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen sind Schäden,
die auf mangelnde Datensicherung durch den Besteller entstanden
sind.
10.3 Schadensersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel
des Liefergegenstandes beruhen, sind auf den zweifachen Bestellwert
begrenzt.
Der Besteller hat Kenntnis davon genommen,
dass die von der Firma Disc Direct gelieferten Waren
teilweise bestimmten Exportbeschränkungen unterliegen
und verpflichtet sich, die ihm von der Firma Disc Direct
mitgeteilten Bestimmungen einzuhalten.
§ 12 Abtretung von Ansprüchen,
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
12.1 Der Besteller ist
nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
12.2 Der Besteller ist zur Aufrechnung gegenüber der Firma Disc Direct
nur berechtigt, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
12.3 Der Besteller ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts,
das nicht auf demselben Vertrag beruht, insbesondere aus früheren Geschäften,
nicht berechtigt.
12.4 Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers
ist überdies ausgeschlossen, sofern es sich nicht um unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt oder
die Firma Disc Direct ein grobes Verschulden trifft.
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 14
Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Sollte eine in den AGB enthaltene Bestimmung
unwirksam sein oder werden, so wird davon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.
Gerichtsstand ist Karlsruhe, Baden. Es
findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN Kaufrechts
Anwendung.
II. Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Verkäufer von Lieferungen und Leistungen
an die Firma Disc Direct wird widersprochen. Für Einkäufe der Firma
Disc Direct gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.
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